Wirtschaftsrecht Russland
Der Markteintritt in Russland erfolgt häufig über die Gründung einer russischen Kapitalgesellschaft oder Repräsentanz bzw. Filiale – oder aber auch auf dem Wege einer Übernahme oder Beteiligung.
Wir beraten Sie bei der Wahl der Unternehmensform sowie der Rechtsform und Gestaltung von Satzungen und der Wahl der richtigen Organstruktur der Kapitalgesellschaft.
Wir beraten Sie auch bei der Schaffung von Holdingstrukturen und Managementgesellschaften, Kapitalmaßnahmen und Reorganisationen sowie der Ausweitung Ihrer Aktivitäten in den russischen Regionen. Wichtig ist häufig ebenso die richtige Ausgestaltung von Geschäftsordnungen für Management und Aufsichtsrat sowie die vertragliche Gestaltung von Managementverträgen und die Regelung von Haftungsfragen.
Wir beraten Sie ebenfalls bei Liquidationen von Kapitalgesellschaften oder der Abmeldung von Repräsentanzen und Filialen, sowie in Insolvenzfragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen in:
Persönliche und engagierte Vertretung in Ihren Rechtsangelegenheiten
- Prozessführung, Vertretung vor Zivil- und Schiedsgerichten (einschließlich MKAS),
- Firmengründungen (OOO, AO etc.),
- Gründung von Filialen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen,
- Liquidationen von Kapitalgesellschaften, Abmeldung von Repräsentanzen und Filialen, Insolvenzfragen,
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer schiedsgerichtlicher Urteile,
- Begleitung von Verhandlungen auf Russisch,
- Beratung bei Aufnahmen von Bankkrediten,
- Forderungseinzug in der RF,
- Zwangsvollstreckung in der RF,
- Genehmigungen und Zulassungen:
Wir beschaffen Genehmigungen und Zulassungen aller Art, die für Ihr Unternehmen notwendig sind. Unsere Juristen holen für Sie die benötigten Lizenzen, Zertifikate, Bescheinigungen, Zeugnisse von Behörden und Organisationen ein.